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Einigung beim Kommunalen Finanzausgleich in Mecklenburg-Vorpommern

Allgemein

Auf dem Weg zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Durchbruch erzielt worden. Der FAG-Beirat einigte sich einstimmig auf eine Umsetzung der Reform in zwei Stufen.

Die erste Stufe soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten und umfasst vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gremien der kommunalen Landesverbände sowie der Koalitionspartner folgende zentrale Punkte:

  • Gemeinden, Städte und Landkreise erhalten pro Jahr rund 44 Mio. Euro zusätzlich über den Kommunalen Finanzausgleich.
  •  Die Entlastungsmittel des Bundes in Höhe von jährlich rund 80 Mio. Euro werden vollständig den Kommunen zugutekommen. Davon fließen rund 35 Mio. Euro in einen Fonds zum Abbau kommunaler Schulden.
  • Steuerschwache und kinderreiche Gemeinden und Städte werden finanziell gestärkt. Dadurch wird der Finanzausgleich gerechter. Steuerstarke Gemeinden und Städte werden nach dem Solidarprinzip stärker an der Finanzierung steuerschwacher Kommunen beteiligt.

 

Für Innenminister Lorenz Caffier ist die Einigung ein wichtiges und gutes Signal an die Kommunen: „Ich freue mich, dass wir am Ende einer langen Diskussion einen gemeinsamen Weg einschlagen. Die Eckpfeiler sind jetzt gesetzt, die Ausgestaltung kann beginnen. Wir haben einen engen Zeitplan, der uns und dem Landtag viel abverlangen wird. Also gehen wir an die Arbeit!“
Finanzminister Mathias Brodkorb: „Der Weg zur Einigung war zwar steinig, aber fair und von gegenseitigem Verständnis geprägt. Das Geld kommt nun besser da an, wo es auch benötigt wird. Das ist eine gute Lösung für alle. Sie sollte daher auch als Grundlage für ein vertrauensvolles und solidarisches Verhältnis zwischen allen Beteiligten gesehen werden.“ Hier finden Sie den Beschluss des FAG-Beirates.

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