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Bund will Länder und Kommunen entlasten

Finanzen

Jetzt ist es amtlich: Der Bund will die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 um jährlich eine Milliarde Euro entlasten. Länder und Gemeinden sollen auch beim Ausbau der Kindertagesbetreuung unterstützt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf passierte heute das Kabinett.

Die Finanzierung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und die Kinderbetreuungsfinanzierung stellen Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Der heute im Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf ist ein wesentlicher Schritt für eine nachhaltige Entlastung durch den Bund.

Der Bund plant, die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 in Höhe von jeweils einer Milliarde Euro pro Jahr zu entlasten. Dies erfolgt, indem der Bund einen höheren Anteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung übernimmt und den Gemeinden einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer überlässt.

Das sogenannte Bundesteilhabegesetz soll gemäß Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode geschaffen werden und die Kommunen im Umfang von jährlich fünf Milliarden Euro entlasten.

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird als Leistung der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) von den Ländern und Kommunen finanziert. Die Zahl der Empfänger von Eingliederungshilfe ist von 478.000 im Jahr 2005 auf 680.000 im Jahr 2012 gestiegen. Korrespondierend hiermit erhöhten sich die Nettoausgaben der Eingliederungshilfe von rund 10 Milliarden Euro auf knapp 14 Milliarden Euro. Mit weiteren Steigerungen ist auch künftig zu rechnen.

Bund unterstützt Ausbau der Kindertagesbetreuung

Die Länder und Gemeinden stehen auch bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen vor großen Herausforderungen. Damit sie diese Aufgaben besser bewältigen können, sollen die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von sechs Milliarden Euro entlastet werden.

Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird ein Teil dieser vorgesehenen Entlastung realisiert. So erhöht der Bund das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Millionen Euro. Im Mai 2014 wies das Sondervermögen nicht abgeflossene Mittel in Höhe von 450 Millionen Euro auf. Damit steht nun ein Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro zur Verfügung.

Mit den beiden Investitionsprogrammen Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013 und 2013 – 2014 finanziert der Bund seit 1. Januar 2008 den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren mit. Dieser Ausbau ist seit dem kontinuierlich vorangeschritten. Vom 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2014 sind im Rahmen der beiden Investitionsprogramme des Bundes insgesamt rund 233.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren neu entstanden. Am 31. März 2014 wurden rund 662.000 Kinder unter drei Jahren in einem öffentlich geförderten Platz in einer Kita oder in Tagespflege betreut.

Qualitativ hochwertige Kinderbetreuung gewährleisten

Die Bundesregierung und die Länder sind sich darüber einig, dass der Ausbau der Kinderbetreuung fortgesetzt werden muss. Mit der Aufstockung des bisherigen Sondervermögens können noch einmal zusätzlich rund 30.000 Plätze geschaffen werden. Hierbei muss auch qualitativen Anforderungen Rechnung getragen werden. Ein hochwertiges und bedarfsgerechtes Angebot trägt zur frühkindlichen Bildung und dadurch unter anderem zur Chancengleichheit von Kindern und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.

Der Qualitätssicherung dient auch die weitere Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten für die Kinderbetreuung. Diese erfolgt durch eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf verstärkt den kommunal- und länderfreundlichen Kurs des Bundes der letzten Legislaturperioden: Mit der vollständigen Übernahme der laufenden Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat der Bund bereits einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation geleistet.

Im Zeitraum 2012 bis 2017 beläuft sich die Entlastung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf voraussichtlich rund 25 Milliarden Euro. Im Jahr 2014 wird die letzte Stufe der Anhebung der Bundesbeteiligung von 75 Prozent auf 100 Prozent zu einer Entlastung in Höhe von voraussichtlich rund 1,6 Milliarden Euro führen.

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