Unter der Federführung des Innenministeriums hat die unionsgeführte Bundesregierung einen Demografie-Check gestartet. Der soll in allen Ressorts bei allen Gesetzesvorhaben durchgeführt werden.
Im Kern geht es darum, anhand eines Fragenkatalogs im Vorfeld zu prüfen, ob der entsprechende Gesetzesentwurf auch „demografiefest“ ist. Damit verbunden sind auch Fragen, inwieweit das geplante Gesetz absehbare Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur nicht nur hinsichtlich des Alters, sondern auch z. B. in Hinblick auf den steigenden Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund berücksichtigt. Und eine besonders gewichtige Frage ist zukünftig in besonderer Weise zu prüfen, nämlich ob das Vorhaben zu finanziellen Belastungen für künftige Generationen führt.
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) zeigte sich erfreut über die Einführung des Demografie-Checks. Hatte sie doch bereits 2003 in ihrem Beschluss-kommunal nicht nur die Entwicklung eines Instrumentes der demografischen Folgenabschätzung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene vorgeschlagen, sondern darüber hinaus auch einen Demografie-TÜV gefordert, mit dem bestehende Gesetze auf ihre Tauglichkeit im Zuge des demografischen Wandels geprüft werden können.