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Korruption erfolgreich bekämpfen

Allgemein

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im deutschen Bundestag hat heute ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Korruption auf allen politischen Ebenen vom Bundestag bis zum Gemeinderat beschlossen. In Zukunft steht nicht nur der Stimmkauf unter Strafe, sondern jeder Fall von Einflussnahme, der auf dem Versprechen eines unberechtigten Vorteils beruht.

Nach jahrelangen Debatten gibt es jetzt ein Gesetz, dass Bestechung und Korruption von Mandatsträgern verhindern soll. Dazu erklärt der innen-und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser MdB: „Das neue Gesetz zur Abgeordnetenbestechung ist ein Meilenstein in der Bekämpfung der Korruption in Deutschland. Die neue Regelung gilt nicht nur für Mitglieder des Bundestages, sondern auch für Landtagsabgeordnete und kommunale Mandatsträger wie Gemeinde-oder Kreisräte. Die Neuregelung ist das Ergebnis einer Diskussion über eine über eine verfassungskonforme Umsetzung der der Konventionen der Vereinten Nationen und des Europarates zur Bekämpfung von Korruption.

Bislang war nur direkter Stimmenkauf bei Wahlen strafbar, wenn also ein gewählter Volksvertreter Zuwendungen für ein konkretes Abstimmungsverhalten im Einzelfall entgegennahm. Jetzt ist der Begriff der Korruption auf alle unsauberen Verhaltensweisen in Ausübung seines Mandats ausgedehnt.

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