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Wem gehören die Verpackungsabfälle

Abfallwirtschaft

Das Landgericht Ravensburg hat sich als erstes Gericht in einer Grundsatzentscheidung zur Eigentumsfrage an Verpackungen geäußert. Systembetreiber und Kommunen streiten schon länger um die Frage, wem Papierverpackungen in dem von Kommunen gesammelten Altpapier gehören. Das Urteil ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil die klagende DSD GmbH dem Rechtsstreit den Charakter eines Musterprozesses beigemessen hatte.

müll©Fotografiesbg_Fotolia_26509207_XLLaut Urteil erwerben Duale Systeme nicht das Eigentum an Verpackungen, die von Bürgern in die dafür vorgesehenen Behältnisse gegeben wurden.
Die klagende DSD GmbH forderte erstmals nach zwanzig Jahren Mitbenutzung des kommunalen Sammelsystems die Herausgabe eines von ihm errechneten Anteils des kommunalen Altpapiers, um nunmehr auf eigene Rechnung Verwertungserlöse zu erzielen. Nachdem der Landkreis die Herausgabe verweigerte, klagte der Systembetreiber auf Feststellung, dass ihm ein Anteil der kommunalen Altpapier-Menge zu übergeben sei. In der Folge hatte der Systembetreiber selbst in verschiedenen Streitigkeiten – und auch gegenüber dem Bundeskartellamt – auf das Verfahren als Musterverfahren Bezug genommen.

VKU begrüßt die Entscheidung

VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck sagte dazu in einer Presseerklärung: „Vielerorts werden unsere Mitgliedsunternehmen mit Herausgabeansprüchen von DSD hinsichtlich des von den kommunalen Entsorgern eingesammelten Verpackungsabfalls konfrontiert. DSD verfolgt dabei offensichtlich das Ziel, die Vermarktung von Sekundärrohstoffen in das Oligopol der Systembetreiber zu überführen. Der VKU hat stets die Rechtsauffassung vertreten, dass den Systembetreibern nach der Verpackungsverordnung ein Eigentumsanspruch nicht zusteht. Wir freuen uns darüber, dass die Rechtsprechung unsere rechtliche Einschätzung teilt.“

Ein Herausgabeanspruch von DSD bezogen auf die Papier-Verpackungen hätte bedeutet, dass die kommunalen Entsorgungsunternehmen an der Vermarktung des Altpapiers im Interesse der Gebührenzahler hätten gehindert werden können. Der vom Landgericht nun entschiedene Rechtsstreit macht darüber hinaus deutlich, dass die derzeitige Organisation der Verpackungsentsorgung zu diversen Auseinandersetzungen und Konflikten führt, die das eigentliche Ziel – die Stärkung des Recyclings und den Schutz der Umwelt – immer mehr in den Hintergrund drängen.

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