Gemeinden klagen gegen Zensus-Ergebnisse

Jan. 14, 2014 | Allgemein

Die beim Zensus 2011 ermittelten Einwohnerzahlen bilden die Basis für Zuweisungen von Finanzen an die Kommunen. Viele Kommunen zweifeln das Zensus-Ergebnis an, da es teilweise erhebliche Abweichungen zwischen den ermittelten Einwohnerzahlen und den Angaben in den kommunalen Melderegistern gebe.

Insbesondere in den Bundesländern, in denen kein Widerspruchsverfahren möglich sei, gehen Kommunen den Weg über eine Klage gegen die Zensus-Ergebnisse. In einigen Ländern hingegen besteht die Möglichkeit des Widerspruchs oder erweiterter Anhörungsverfahren. Einwände gegen die Richtigkeit der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl müssen die Kommunen gegenüber dem zuständigen Landesstatistikamt erheben, das den Feststellungsbescheid erlassen hat.

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