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BGH urteilt über Vergabe von Netzkonzessionen

Versorgung

Der Bundesgerichtshof gab heute bekannt, wie und unter welchen Voraussetzungen Städte und Gemeinden ihre Energienetze nach dem Auslaufen von Konzessionen wieder selbst betreiben können. Transparenz und Diskriminierungsverbot sind dabei entscheidend. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat dies nun klar gestellt und zeigt auf, wie die Vergabe neuer Konzessionen zu erfolgen hat.

Gesetzbuch©Hugo-Bertis_29355269_LStädte und Gemeinden müssen ein diskriminierungsfreies und transparentes Verfahren für jeden Konzessionsbewerber wählen. Das gilt auch im Fall eines Eigenbetriebs. Dies gab der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute bekannt. Die Gemeinden können sich nicht auf den im Grundgesetz garantierten Vorrang der Selbstverwaltung berufen.

Im behandelten Fall scheiterte die Stadt Heiligenhafen in Schleswig-Holstein vor dem Bundesgerichthof mit ihrer Klage. Sie wollte den Netzbetrieb durch einen Eigenbetrieb selbst übernehmen und verlangte die Übereignung des Stromversorgungsnetztes vom vormaligen Netzbetreiber, der bei der Neuausschreibung der Konzession nicht mehr zum Zuge kam. Der BGH urteilte in diesem Fall, dass die Stadt das Transparenzgebot nicht beachtet hat, das bei der Vergabe von Wegerechten für den Netzbetrieb aus dem Diskriminierungsverbot des § 46 Abs. 1 Satz 1 EnWG folgt. Das Transparenzgebot verlangt, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und deren Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Das gilt auch dann, wenn die Gemeinde den Netzbetrieb einem Eigenbetrieb übertragen will. Gemeinden können sich in diesem Zusammenhang weder auf ein „Konzernprivileg“ noch auf die Grundsätze des im Vergaberecht anerkannten „In-house-Geschäfts“ berufen. Das verfassungsrechtlich geschützte kommunale Selbstverwaltungsrecht wird dadurch nicht verletzt.

Die Konzessionsverträge der Stadt, seinem Eigenbetrieb und 36 involvierten Gemeinden sind nach diesem Urteil ungültig und müssen neu ausgeschrieben werden.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat weitreichende Folgen für Städte und Gemeinden, da, nach einer Untersuchung des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU), bis 2016 deutschlandweit über 2000 Konzessionsverträge mit privaten Energieversorgern auslaufen und viele Kommunen dann die Energieversorgung für ihre Bürger wieder in die eigenen Hände nehmen wollen.

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