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Neue kommunale Förderrichtlinie für 2014

Umwelt

Mit Anfang des Jahres 2014 können Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen. Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen wurde am Dienstag veröffentlicht. Für das kommende Jahr wurde die Antragsfrist verlängert.

Grüne-Energie©lassedesignen_Fotolia_39442573_XLDie Kommunalrichtlinie als sehr erfolgreiches Förderinstrument des Bundesumweltministeriums konnte in diesem Jahr 3.200 Anträge verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Anträge damit verdoppelt. Seit 2008 wurden rund 5.000 Projekte in 2.500 Kommunen gefördert. Damit dieser Erfolg noch weiter ausgebaut werden kann, hat das Bundesumweltministerium den Zeitraum für Anträge um einen Monat verlängert .Im kommendem Jahr können vom 1.1.2014 bis zum 30.4.2014 Anträge auf Förderung gestellt werden. Stellen für Klimaschutzmanagerinnen und -manager sowie das Anschlussvorhaben und die ausgewählte Maßnahme sind weiterhin ganzjährig zu beantragen.

Klimaschutz und Nachhaltigkeit werden gefördert

Nicht nur der direkte Einsatz von Klimaschutztechnologien und die Entwicklung und Umsetzung kommunaler Klimaschutzkonzepte werden gefördert, sondern auch Investivmaßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilitätsinfrastruktur. Kommunen, die noch am Anfang ihres Klimaschutzengagements stehen, wird eine intensive Beratung angeboten. Die Förderung der energieeffizienten Straßenbeleuchtung durch LED wird über das KfW-Programm „IKK Energetische Stadtsanierung Stadtbeleuchtung (Nr. 215) weitergeführt.

Die Kommunalrichtlinie ist ein Programm der Nationalen Klimaschutzinitiative. Finanziert wird die Nationale Klimaschutzinitiative der Bundesregierung aus Haushaltsmitteln sowie dem Sondervermögen des Energie- und Klimafonds. Mit diesem Sondervermögen stehen seit 2012 Erlöse aus dem Emissionshandel für Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiespeicher- und Netztechnologien, energetische Gebäudesanierung sowie nationalen und internationalen Klimaschutz zur Verfügung.

Die Bekanntmachung der Kommunalrichtlinie finden Sie hier.

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