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Weg frei für Fluthilfefonds

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Die von der Bundesregierung beschlossenen Milliardenhilfen für die Opfer der Flutkatastrophe vom Frühjahr nahmen heute die letze Hürde und müssen nun nur noch vom Bundesrat abgesegnet werden. Das Kabinett billigte die Rechtsverordnung für den Aufbaufonds, der ein Volumen von 8 Milliarden Euro hat. Der Fonds war zwar grundsätzlich schon im Juli beschlossen worden, doch nun kann er erst formal umgesetzt werden.

hochwasser-flutDie Gelder aus dem Fonds sollen eingesetzt werden, um Hochwasserschäden in Privathaushalten sowie in Unternehmen zu beseitigen und die Betroffenen so gut es geht zu entschädigen. Bürger und Unternehmen können bis zu 80 Prozent der entstandenen Schäden ersetzt bekommen, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium. Der Aufbauhilfefonds wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert. Den Wiederaufbau von zerstörter Bundesinfrastruktur, wie Fernstraßen oder Eisenbahnstrecken wird der Bund mit etwa 1,5 Milliarden Euro allein übernehmen.

Die Mittel aus dem Hilfsfond werden vielerorts sehnlichst erwartet. Die Union im Bundestag mahnte deshalb eine rasche Auszahlung der Mittel an. Michael Meister, Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sagte dazu: „Jetzt ist der Bundesrat gefordert.“ Bei einer Sondersitzung am Freitag will der Bundesrat dem Aufbaufonds zustimmen.

Auch Schäden an Kulturgütern werden mit Mitteln aus dem Fonds behoben. Nach ersten Schadensmeldungen aus den Ländern werden dafür 63 Millionen Euro fließen.

 

Bild:brainseller@flickr.com

 

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