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Unterfranken fördert Stromerzeugung aus Bürgeranlagen

Energiewende

Die Energiewende kann nur vor Ort gelingen. Da sind sich alle einig. Viele Bürger nehmen die Sache mit der regenerativen Energie selbst in die Hand. Immer mehr Menschen investieren in Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen oder beteiligen sich an deren Umsetzung. So entstehen viele Energielieferanten dort wo sie gebraucht werden – direkt vor Ort. Oft gibt es viele gute Ideen bei Kommunen und Bürgern. Doch oftmals scheitern sie auch, weil die Projektentwicklung lang und schwierig ist. Die Bayerische Staatsregierung bietet ihren Bürgern und Kommunen für die Start- und Entwicklungsphase von kommunalen Anlagen und Bürgeranlagen im Bereich der nachhaltigen Stromerzeugung finanzielle Hilfestellung an.

biogasanlageIn Unterfranken wurde bereits 2012 ein Förderprogramm aufgestellt um Problemstellungen in der Entwicklungs- und Startphase von Ökoenergieprojekten abzumildern. Das Programm „Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen“ stellt Zuschussgelder für Kommunen und Bürger bereit, um in der Start-  und Entwicklungszeit die Projekte auf eine gute (finanzielle) Basis zu stellen. Durch diese Bezuschussung soll der Anreiz zum Bau von weiteren kommunalen und bürgereigenen Stromerzeugungsanlagen gesteigert werden. Insgesamt stellt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit 6 Millionen Euro bereit.

Gefördert werden Analysen und Beurteilungen sowie Rechtsberatungen bei der zu wählenden Rechtsform für Kommunen und Bürgerenergieanlagen. Hierfür liegt der Fördersatz bei bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 4.000 Euro.

Desweiteren werden Machbarkeitsstudien und Vorprojekte sowie Vorprüfungen von Standorteignungen mit Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit, wirtschaftlichen Betrieb, technische Machbarkeit und Netzanbindung gefördert. Hier beträgt der Fördersatz bis zu 40 Prozent. Eine Erhöhung von 10 Prozent ist möglich, wenn das Projekt Bestandteil eines kommunalen oder regionalen Energiesparkonzeptes ist. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 40.000 Euro.

Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Kommunalunternehmen, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Mischformen, die als Unternehmensgegenstand den Betrieb einer Bürgeranlage zur Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen zum Ziel haben.

Weitere Details zum Förderprogramm mit Beispielen und allen notwendigen Formularen zur Antragstellung finden sie hier.

 

Bild:Biogas Tour 2013@flickr.com(CC BY-ND 2.0)