Der Bürokratieabbau in Deutschland ist laut Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrats gut voran gekommen. Gleichzeitig besteht aber auch weiterhin Handlungsbedarf, um die Bürokratieaufwand von Bundesgesetzen zu verringern. Der Deutsche Landkreistag sprach sich anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts für mehr Zusammenarbeit mit den Kommunen aus, um die hohen Folgekosten durch Bundesgesetze in der Verwaltung, die weitgehend von Landkreisen, Städten und Gemeinden getragen wird, zu verringern.
Seit dem Sommer 2011 prüft der Nationale Normenkontrollrat (NKR) alle Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung – den sogenannten Erfüllungsaufwand. Ziel müsse aus Sicht der Landkreise sein, bereits im Entstehungsprozess von Gesetzentwürfen den die Kommunen treffenden Erfüllungsaufwand besser einschätzen und von vornherein verringern zu können. Dazu bedürfe es einer verbesserten Einbindung der kommunalen Ebene.
Kommunen früher berücksichtigen
Schon bei der Erstellung der Referentenentwürfe seitens der Bundesressorts sollte eine verbesserte Berücksichtigung der kommunalen Belange erfolgen. Ziel sei es, bereits in diesem Verfahrensstadium den Erfüllungsaufwand zu reduzieren. Anders als bei Bürgern und Wirtschaft, die im vergangenen Jahr beim Erfüllungsaufwand entlastet worden seien, sei dies bei der Verwaltung bisher nicht gelungen. So sei allein 2012 bei den Verwaltungen, die in Deutschland weitgehend von Landkreisen, Städten und Gemeinden getragen werden, ein zusätzlicher Aufwand von 200 Mio. Euro entstanden. Hier gelte es, zu deutlichen Fortschritten zu kommen – gerade auch, um Freiräume für die eigentliche Arbeit für die Bürger und Unternehmen zu schaffen. Dabei sei zudem eine länderscharfe Darstellung des Erfüllungsaufwandes anzustreben, um den je nach Bundesland unterschiedlichen Erfüllungsaufwand ausweisen und angehen zu können.