Kopo

Hessische Landesregierung stärkt Kommunen

Finanzen

Die hessische Landesregierung hat mit einem Kabinettbeschluss den Startschuss für eine Strukturreform des Kommunalen Finanzausgleichs, kurz KFA, gegeben. Der Ländliche Raum soll und muss laut Hessens Finanzminister gestärkt werden.

Vom Demografischen Wandel sind Kommunen im Ländlichen Raum besonders schwer betroffen.

„In den vergangenen Jahren haben sich die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen und insbesondere der demografische Wandel in besonderem Maße auf die Leistungsfähigkeit und Haushaltslage unserer Kommunen ausgewirkt. Mit diesen Vorschlägen machen wir uns auf den Weg zu einem zukunftsorientierten, nachhaltigen und modernen Finanzausgleichssystem“, so der Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. Durch die nun angestoßene Reform und den erwarteten steigenden kommunalen Steuereinnahmen werden hessische Kommunen 2014 insgesamt 355 Millionen Euro mehr aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhalten, als 2012.

 

„Wir wollen bestehende Benachteiligungen abbauen und für gleichwertige Lebensverhältnisse und Zukunftschancen überall im Land sorgen“, betonte Schäfer. Es soll nicht nur ein demografischer Faktor in den Kommunalen Finanzausgleich integriert werden, der besonders stark betroffenen Kommunen mehr Gelder zusichert, auch pauschale Investitionsförderungen sollen eingerichtet werden. Damit  soll die ländliche Infrastruktur gesichert werden.

Aus dem hessischen Finanzministerium heißt es dazu:

Die im Finanzausgleichsgesetz (FAG) umzusetzenden Maßnahmen stellen sicher, dass die Auswirkungen der zu erwartenden demografischen Veränderungen künftig angemessen im Kommunalen Finanzausgleich Berücksichtigung finden. So werden die Kommunen in die Lage versetzt, nach ihren individuellen Bedürfnissen besser auf die künftigen Entwicklungen der Einwohnerzahlen und Bevölkerungsstrukturen reagieren zu können. Daneben soll das Ausgleichssystem insbesondere für die Kommunen im Ländlichen Raum zukunftssicherer werden, was zu einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung gerade in strukturschwachen Gebieten beiträgt.Zu diesem Zweck sollen zum einen die Übergangsfrist zur Anwendung der Hauptansatzstaffel für Gemeinden mit schrumpfenden Einwohnerzahlen verlängert und zum anderen ein Ergänzungsansatz für Bevölkerungsrückgang (Demografiefaktor) eingeführt werden. Neben den notwendigen Anpassungen des FAG an die Herausforderungen des demografischen Wandels sieht das erste Reformpaket eine bessere Berücksichtigung der zentralörtlichen Funktion im Ländlichen Raum vor, die durch eine Umgestaltung der pauschalierten Zuweisungen zu den Ausgaben für Investitionen realisiert wird. Entsprechend wird die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes durch zusätzliche Investitionsförderungen in Höhe von insgesamt 25 Mio. Euro flankiert. So kann die pauschale Förderung stärker auf die Bedürfnisse ländlicher Kommunen in ihrer Gesamtheit und insbesondere der ländlichen Mittelzentren fokussiert werden.

 

Hintergrund:

Aufbauend auf den Ergebnissen einer von Ministerpräsident Roland Koch im Jahr 2008 einsetzten Mediatorengruppe hatte sich seit Herbst 2011 eine aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Fraktionen, der beteiligten Ressorts und der Hessischen Staatskanzlei, des Hessischen Landesrechnungshofs und des Landeswohlfahrtsverbandes bestehende Facharbeitsgruppe eingehend mit den bisherigen Reformvorschlägen auseinandergesetzt und die Möglichkeiten für eine Umgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs in einem breiten Konsens und unter Berücksichtigung und Weiterentwicklung dieser Reformvorschläge beleuchtet. Als Ergebnis ihrer Tätigkeit hat die Facharbeitsgruppe ein erstes Maßnahmenpaket geschnürt, um den Kommunalen Finanzausgleich zukunftsfähig zu gestalten. Auf diesem basiert der nun vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung.

 

Bild:Bluespete@flickr

Tags: ,

Artikel drucken

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren