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Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Finanzspritze

Finanzen

In Mecklenburg-Vorpommern sollen Kommunen mit großen Haushaltsproblemen vom Land unterstützt werden. Dazu hat Innenminister Lorenz Caffier eine Verordnung zum Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfond unterzeichnet. Insgesamt 100 Millionen Euro werden für finanzschwache Kommunen bereitgestellt

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Der Fonds steht Kommunen mit großen strukturellen Haushaltsproblemen bereit und wird zusätzlich zu den jährlichen Zuweisungen aus dem Finanzausgleich verwendet. Um an die zusätzlichen Mittel zu kommen müssen die Kommunen selbst alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung unternehmen und auch eigene Einsparungen erbringen. Die Mittel werden nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ vergeben, so Minister Caffier.

 

Gelder fließen erst nach konkreter Vereinbarung

Wenn eine Kommune Hilfsgelder aus dem neuen Fonds beantragen möchte, muss sie mit dem Innenministerium konkret abrechenbare Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung festschreiben. Kommune und Ministerium schließen also einen Vertrag und erst dann gibt es zusätzliches Geld vom Land.
„Mit der finanziellen Hilfe aus dem Haushaltskonsolidierungsfonds werden wir hochdefizitäre Kommunen dabei unterstützen, mittelfristig wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erlangen“, sagte Innenminister Lorenz Caffier. „Das wird ein hartes Stück Arbeit, das wir gemeinsam mit den Kommunen angehen wollen.“

Zuweisungen aus dem Fonds können insbesondere Landkreise, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte erhalten, die im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 oder in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012 überdurchschnittlich hohe Fehlbeträge, insbesondere sogenannte Altfehlbeträge aus Haushaltsvorjahren, ausweisen und deshalb besonders unterstützungsbedürftig sind.
Der Kommunale Haushaltskonsolidierungsfonds wird als Sondervermögen des Landes durch das Ministerium für Inneres und Sport bewirtschaftet. Die Zuweisungen werden grundsätzlich als nichtrückzahlbare Zuschüsse gewährt, die bewilligte Gesamtsumme wird in jährlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Die Entscheidungen über die Gewährung einer Zuweisung trifft das Innenministerium nach Beratung mit dem FAG-Beirat der Landesregierung mit den kommunalen Verbänden.

Zusätzlich zum Haushaltskonsolidierungsfonds und dem Finanzausgleich stehen in Mecklenburg-Vorpommern für 2013 weitere finanzielle Mittel in Höhe von 35 Millionen Euro für die Konsolidierung der kommunalen Haushalte bereit.

 

Bild:bellyferriter@fotolia

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