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Wo das Land Ärzte braucht

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Eine flexible Bedarfsplanung soll die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung flächendeckend sicherstellen, so will es das Versorgungsstrukturgesetz (VStG). Ärzte und Psychotherapeuten sollen sich künftig dort niederlassen, wo die Patienten sie auch brauchen. Seit dem 1. Januar 2013 erhalten die Kassenärztlichen Vereinigungen mehr Spielraum, um die Versorgung vor Ort besser steuern zu können.

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Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat noch Ende 2012 die Neufassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie beschlossen. Damit kann  – wie im Vrsorgungsstrukturgesetz vorgesehen –seit dem 1. Januar 2013 die Versorgung mit ärztlichen Leistungen zielgenauer geplant werden. Der Deutsche Landkreistag begrüßte die Neufassung:  „Durch die Ermöglichung einer kleinräumigen Planung werden die in strukturschwachen ländlichen Gebieten schon seit einiger Zeit bestehenden Versorgungslücken jetzt endlich deutlich“, sagte Präsident Landrat Hans Jörg Duppré. Allerdings müssten nunmehr auch die Kassenärztlichen Vereinigungen diese bestehenden Lücken nach Kräften schließen und hierfür alle bestehenden Möglichkeiten nutzen.  Für unterstützende Maßnahmen und eine konkrete Zusammenarbeit vor Ort stünden die Landkreise gerne bereit. Der Deutsche Landkreistag erwartet von den Kassenärztlichen Vereinigungen, dass Sie in Zukunft frühzeitig und offensiv auf die Landkreise zugehen, um bestehende oder sich anbahnende Versorgungslücken gemeinsam zu erkennen und mit geeigneten Gegenmaßnahmen zu schließen.

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