In Krankenhäusern, Kinos oder Büros sind sie schon längst Standard. Ab 2013 sollen Brandmelder auch für Wohnräume Pflicht werden. In Nordrhein-Westfalen soll eine Rauchmelderpflicht ab April 2013 für weniger Brandopfer und mehr Sicherheit sorgen.
Für Wohnungsneubauten in Nordrhein-Westfalen gilt die Rauchmelderplicht ab April 2013 ausnahmslos. Andere Bundesländer haben bereits eine Brandmelderpflicht eingeführt. Das neue Gesetzt dazu muss noch den Landtag passieren. Es gilt aber als sicher, dass es so kommen wird. Danach gibt es dann für bestehende Wohnungen eine Übergansfrist bis Ende 2016 um auch sie mit Rauchmeldern auszustatten.
In Essen macht man sich Gedanken, was dadurch an Kosten auf die Stadt zukommen kann. Denn durch die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern sind beispielsweise Vermieter dazu gezwungen tausende Wohnungen mit Brandmeldern auszurüsten. Die Anschaffungskosten muss der Wohnungsbesitzer, sprich Vermieter auf sich nehmen. Die Unterhaltskosten bleiben beim Mieter hängen. Der Vermieter kümmert sich zwar um die Wartung, legt aber die zusätzlichen Kosten auf die Nebenkosten für die Mieter um.
Doch nicht nur die Unterhaltskosten zahlt der Mieter, auch die Anschaffungskosten, werden letztendlich bei ihm landen. Die Vermieter, die ihre Wohnungen mit Rauchmeldern nachrüsten, dürfen die Anschaffung und Installation als Modernisierungskosten auf die Miete umlegen. Für Mieter, die Sozialhilfe oder Hartz-IV beziehen, wird die Stadt die Mehrkosten zahlen müssen. In Essen könnten das mehrere hunderttausend Euro pro Jahr sein.
Auch andere Kommunen, die sich mit einer Rauchmelderpflicht konfrontiert sehen, müssen mit zusätzlichen Kosten für diese „Modernisierung“ rechnen.
Wer sich über Rauchmelder, ihre Funktion und Anwendung sowie die aktuelle Gesetzgebung informieren möchte, kann das beispielsweise beim Forum Brandrauchprävention e.V. machen.