Wer in Bayern hauptamtlicher Bürgermeister oder Landrat werden will, muss jünger als 65 Jahre sein. Ab 2020 wird diese Altersgrenze auf 67 Jahre angehoben.
Der 74-Jährige Peter Gantzer (SPD) ist der älteste Landtagsabgeordnete in Bayern und begründet die Klage gegen die Altersgrenze damit, dass jegliche Altersbeschränkung diskriminierend sei. Dies ließen die Richter am Verfassungsgericht in München nicht gelten und betonten, dass berufsmäßige Bürgermeister und Landräte in überdurchschnittlichem Maß gefordert seien. Die Altersgrenze gewährleiste Kontinuität und Effektivität in der Amtsführung.
Deutsche schätzen ihre Stadt- und Gemeindewappen
Ein Wappen war und ist das klassische Symbol der kommunalen Souveränität. Mehr als 95 % der 10.740 deutschen Stadt-...







