Damit die Kriterien der Schuldenbremse im Jahr 2020 eingehalten werden, müssen Länder und Kommunen den eingeschlagenen Konsolidierungskurs verschärfen. Ausgabensteigerungen, die über dem Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer liegen, werden sich bis 2020 nur Baden-Württemberg und Bayern leisten können. Zehn Bundesländer müssen zum Teil deutlich stärker sparen und effizienter wirtschaften. Allerdings eröffnet der demografische Wandel in vielen Aufgabenbereichen neue Einsparpotenziale. Das geht aus einer aktuellen Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC hervor.
Die Untersuchung stellt das unter den Bedingungen der Schuldenbremse verfügbare Budget von Ländern und Kommunen den Ausgaben in den wesentlichen Aufgabenbereichen gegenüber und prognostiziert die Entwicklung bis 2020. Die Studie zeigt somit, welchen Spielraum die Länder und Kommunen in den kommenden Jahren noch haben, um die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse einzuhalten. 2020 müssen die Länder strukturell ausgeglichene Haushalte erreicht haben.
Auf Basis der Finanzsalden des Jahres 2011 wurde in der Studie ermittelt, in welchem Maß die Länder- und Kommunalausgaben bis 2020 sinken müssen beziehungsweise gesteigert werden können. Zur so genannten Finanzmasse zählen im Wesentlichen Steuereinnahmen, Mittel aus dem Länderfinanzausgleich sowie Bundesergänzungszuweisungen. Sonstige unmittelbare Einnahmen wie Gebühreneinnahmen wurden mit den jeweiligen Ausgaben verrechnet. Die Ausgabenseite wurde um Zins- und Pensionsverpflichtungen bereinigt.
Vor den größten Herausforderungen stehen Bremen und das Saarland. Beide Länder müssen ihre Ausgaben bis 2020 real senken, um das Ziel der Schuldenbremse zu erreichen. Heute liegen ihre Ausgaben über dem Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer. Darüber hinaus haben sie 2020 auf Grund der Zins- und Pensionsverpflichtungen deutlich weniger finanzielle Mittel zu Verfügung als die Vergleichsländer.
Ein erheblicher Konsolidierungsbedarf besteht auch in den ostdeutschen Flächenländern mit Ausnahme von Sachsen sowie in Hessen und Rheinland-Pfalz. In einer besonders günstigen Situation sind die südlichen Bundesländer. Baden-Württemberg könnte im Jahr 2020 rund sechs, Bayern rund 11 Prozent mehr je Einwohner ausgeben als der Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer, ohne zusätzliche Schulden zu machen.
Die unterschiedlichen Finanzierungsspielräume der Länder sind zu einem erheblichen Teil auf ihre Zins- und Pensionsverpflichtungen zurückzuführen. So musste beispielsweise Bremen im Jahr 2011 knapp ein Drittel seiner Finanzmittel für Zinsen und Versorgung verwenden, Berlin ein knappes Viertel. In der Gruppe der Flächenstaaten musste das Saarland mit knapp 32 Prozent einen deutlich höheren Anteil seiner Mittel für Schuldendienst und Versorgung verwenden als Sachsen, das nur 8,6 Prozent aufbringen musste.
Die Studienergebnisse machten deutlich, wie weit viele Länder und Kommunen auf Grund von Altlasten vom Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts entfernt seien. Der Ländervergleich zeige, dass sich durch einen effizienteren Mitteleinsatz in einigen Aufgabenbereichen viel bewirken ließe, ohne die Leistungen für die Bürger wesentlich einzuschränken, so die Macher der Studie.
Das zeigt auch die Gegenüberstellung strukturell vergleichbarer Länder wie Bayern und Hessen. Beide stehen im Länderfinanzausgleich auf der ‚Geberseite’ und haben überdurchschnittlich hohe Einnahmen. Bis 2020 muss jedoch Hessen im Gegensatz zu Bayern seinen Haushalt deutlich stärker konsolidieren. Der Grund dafür findet sich auf der Ausgabenseite: Während in Hessen Land und Kommunen beispielsweise für die Kernverwaltung pro Einwohner 352 Euro aufwenden, gibt Bayern lediglich 219 Euro aus. Auch in den meisten anderen Aufgabenbereichen sind die Ausgaben in Hessen nicht nur höher als in Bayern, sondern liegen auch über dem bundesweiten Wert.
Erhebliche Unterschiede bestehen beispielsweise bei der Personalausstattung. Während Hamburg in seiner Kernverwaltung sechs Vollzeitkräfte je 1.000 Einwohner beschäftigt, sind es in Berlin 3,2. Vor dem Hintergrund teilweise massiver Bevölkerungsrückgänge ist eine deutliche Personalanpassung in den Behörden und Verwaltungen möglich.