In der gestrigen Sitzung der gemeinsamen Finanzkommission haben die Landesregierung von Baden-Württemberg und die kommunalen Landesverbände eine Einigung über die Finanzverteilung erzielt. So sehen die Eckpunkte aus:
1. Kürzung des kommunalen Finanzausgleichs
Die Kürzung des kommunalen Finanzausgleichs wird in zwei Stufen um insgesamt 50 Millionen Euro zurückgeführt:
- In den Jahren 2013 und 2014 um jeweils 25 Millionen Euro auf 340 Millionen Euro
- in den Jahren 2015 und 2016 um jeweils 50 Millionen Euro auf 315 Millionen Euro
Im Gegenzug tragen die Kommunen ab dem Jahr 2013 jährlich 10 Millionen Euro zusätzlich zur Kofinanzierung von Bundesmitteln zur Gemeindeverkehrsfinanzierung bei.
2. Ganztagesschulen
Land und Kommunen sind sich darüber einig, dass der weitere Ausbau von Ganztagesschulen, insbes. im Grundschulbereich, einen bildungspolitischen Schwerpunkt darstellt. Sie haben großes Interesse daran, diesen Bereich einvernehmlich zu regeln. Die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um dieses wichtige Vorhaben unter Anerkennung einer für Land und Kommunen bestehenden Finanzverantwortung konzeptionell und finanziell aufzuarbeiten.
3. Verwaltungsstrukturreform
Landesregierung und kommunale Landesverbände sind sich darüber einig, dass die Beratungen in der KHV auch im verwaltungsstrukturellen Bereich fortgesetzt werden.
Land und Kommunen werden die Gespräche zur Finanzverteilung fortsetzen, wenn sich aus den Ergebnissen zum Fiskalpakt wesentliche finanzielle Auswirkungen für Land und Kommunen ergeben.
Die Einigung steht noch unter Fraktions- und Gremienvorbehalt.
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg