In Thüringen haben die kommunalen Spitzenverbände Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen den Kommunen und dem Land verlangt. Sie kritisierten in einer Stellungnahme Diskrepanzen in der Systematik und einseitige Belastungen für die Kommunen.
Mit der Reform will Finanzminister Wolfgang Voß ab 2013 mehr Transparenz in den Finanzbeziehungen zu den Kommunen und Stabilität bei den Zuweisungen erreichen. Auf der Grundlage möglichst aktueller Daten sollen die Ausgangswerte für die Zuweisungen ermittelt und für die kommenden fünf Jahre verbindlich fortgeschrieben werden.
Der Präsident des Gemeinde- und Städtebundes (GStB), Michael Brychcy, sagte , die bisherigen Zahlen deuteten klar darauf hin, dass die Zuweisungen „nicht auskömmlich“ sein werden. „Wir starten mit zu wenig Geld“. Die Präsidentin des Thüringischen Landkreistages, Martina Schweinsburg, kritisierte, dass das Land die übertragenen Aufgaben nicht komplett finanziere. So müsse das Land die vom Bund bereitgestellten Mittel für Sozialleistung für Arbeitslose 1:1 an die Aufgabenträger weitergeben. Dies aber geschehe nach dem jetzigen Stand nicht, so dass die Kreise diese Ausgaben über eine „drastische Erhöhung“ der Kreisumlage für die Kommunen refinanzieren müssten. Beide Spitzenverbände monierten zudem, dass bei der Festlegung der Personalkosten die Tarifsteigerungen nicht in das Gesetz eingearbeitet würden. Auch sei bei der Festlegung der Finanzen für die Kita-Betreuung Zahlen zugrunde gelegt worden, die durch das Kita-Gesetz von 2010 überholt seien. Das führe zu beträchtlichen Mehrbelastungen der Kommunen. Beide Spitzenverbände wollen dem Gesetzentwurf in der jetzigen Form nicht zustimmen. Sie forderten den Finanzminister auf, den Entwurf zu überarbeiten. Hier gibt es eine Informationsbroschüre zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs.