Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn hat gestern der Landesregierung die Eckpunkte für einen Nachtragshaushalt 2012/2013 vorgestellt. „Mit dem Nachtragshaushalt wollen wir in erster Linie den Kommunen helfen“, erklärte Bullerjahn. In erster Linie gehe es dabei um Kompensationszahlungen zu Gunsten der Kommunen in Höhe von etwa 32 Mio. Euro.
„Es geht dabei um eine Kompensationszahlung in Höhe von etwa netto 32 Mio. Euro zu Gunsten der Kommunen, die den Rückgang der Zuweisungen des Bundes für Hartz IV ausgleicht unter Berücksichtigung der höheren Bundeszuschüsse für die Altersgrundsicherung. Außerdem muss der Anteil des Landes am STARK III-Programm zusätzlich in den Haushalt aufgenommen werden.“
Die Haushaltsziele bis 2013, keine neuen Kredite aufzunehmen und im nächsten Jahr mit der Tilgung der Altschulden zu beginnen, werden durch den Nachtragshaushalt nicht berührt. Die zusätzlichen Mittel sollen aus Erstattungen der EU an das Land und durch Umschichtungen innerhalb des Landeshaushaltes aufgebracht werden.
In der kommenden Woche soll der Regierungsentwurf für den Nachtragshaushalt vom Kabinett beschlossen werden. Dann können Einzelheiten zu den Eckdaten veröffentlicht werden.
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