Nachtragshaushalt: Sachsen-Anhalt hilft Kommunen

Juni 13, 2012 | Finanzen

„Es geht dabei um eine Kompensationszahlung in Höhe von etwa netto 32 Mio. Euro zu Gunsten der Kommunen, die den Rückgang der Zuweisungen des Bundes für Hartz IV ausgleicht unter Berücksichtigung der höheren Bundeszuschüsse für die Altersgrundsicherung. Außerdem muss der Anteil des Landes am STARK III-Programm zusätzlich in den Haushalt aufgenommen werden.“

Die Haushaltsziele bis 2013, keine neuen Kredite aufzunehmen und im nächsten Jahr mit der Tilgung der Altschulden zu beginnen, werden durch den Nachtragshaushalt nicht berührt. Die zusätzlichen Mittel sollen aus Erstattungen der EU an das Land und durch Umschichtungen innerhalb des Landeshaushaltes aufgebracht werden.

In der kommenden Woche soll der Regierungsentwurf für den Nachtragshaushalt vom Kabinett beschlossen werden. Dann können Einzelheiten zu den Eckdaten veröffentlicht werden.

 

Bild:Zarathustra @fotolia

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