Gemeinde Schwerin scheitert mit Klage vor Verwaltungsgericht

Juni 28, 2013 | Recht

Das Statistikamt zählte weitaus weniger Menschen in der Gemeinde als laut Melderegister im Ort eingetragen waren. Für das Jahr 2007 kam das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg auf 602 Einwohner. Das örtliche Melderegister zählte allerdings im selben Jahr 780 Einwohner. Die Diskrepanz zwischen den Zahlen entstand durch irrtümlich gemeldete Wegzüge aus der mecklenburgischen Landeshauptstadt Schwerin, die auf die Gemeinde Schwerin in Brandenburg gerechnet wurden. Durch diesen Irrtum erhält die Gemeinde im Landkreis Dahme-Spreewald vom Land Brandenburg 130.000 Euro pro Jahr weniger Zuwendung. Dies sollte nun durch die Klage vor dem Verwaltungsgericht Cottbus rückwirkend geändert werden.

Verwaltungsgericht weist Klage ab

Die Klage der Gemeinde Schwerin wurde vom Cottbuser Verwaltungsgericht abgewiesen. Es hersche eine schwierige Rechtslage. Der vorsitzende Richter erläuterte dazu, dass vom Statistikamt Fehlbuchungen bei der Bevölkerungsstatistik nicht ausgeschlossen seien. Das Amt lehne eine nachträgliche Korrektur ab, weil es dafür keine rechtliche Grundlage sehe. Die Berechnungen des Amtes erlauben keinen Zugriff auf das örtliche Melderegister einer Gemeinde. Aus diesem Grund könne man nur Annäherungen an die tatsächliche Einwohnerzahl erreichen.

 

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