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Kommunen erhalten mehr Mitsprache bei Masttierhaltung

Gesetz

Die Änderungen am Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung, die durch die Änderung des „Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ entstehen, helfen den Kommunen beim Maststallbau künftig mitzureden.

Bisher wurden Mastanlagen ab einer bestimmten Größe durch eine Sonderklausel im Gesetzt begünstigt. Hatte eine Anlage mehr als 15.000 Hühner oder mehr als 1.500 Schweine trat diese Sonderklausel für Agrarbauten in Kraft. Durch die Novellierung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung müssen künftig für Betriebe mit solch großen Tierzahlen Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Ebenfalls wird dann ein Bebauungsplan vorgeschrieben. Über diesen Plan dürfen Kommunen in der gewerblichen Landwirtschaft künftig mitreden und Grenzen setzen.

In einem Bundesland mit vielen Mastbetrieben und Schlachthöfen, wie beispielsweise Niedersachsen, kann man so künftig mehr Einfluss auf die Niederlassung und den Bau neuer Mastställe nehmen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Franz-Josef Holzenkamp aus Altenoythe / Niedersachsen nannte die Gesetzesänderung einen Einschnitt für die Landwirte, aber dennoch einen guten Kompromiss für alle Beteiligten. Die Gesetzesänderung erhielt im Bundestag parteiübergreifend Zustimmung. Der Bundesrat muss sich nun mit der Neuregelung befassen. Wenn von dort kein Einspruch kommt, treten die Neuerungen von Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung im Wesentlichen drei Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Gesetzesänderung soll auch Stadtentwicklung fördern

Auch andere Bereiche sind von der Gesetzesänderung betroffen. Der Innenentwicklung in Städten wird künftig verstärkt Vorrang vor der Zersiedlung des Umlandes gegeben. Ebenfalls werden neue Regelungen getroffen, mit denen die Kommunen mängel- und misstandsbehaftete Gebäude im nicht beplanten Innenbereich leichter rückbauen können.Viele Kommunen haben sogenannte „Schrottimmobilien“, die sie nicht ohne Weiteres abreißen dürfen.
Einen ausführlichen Artikel zur Novellierung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung finden Sie in unserer kommenden KOPO-Ausgabe. Diese erscheint um den 5. Mai.

 

Hintergrund

Das Baugesetzbuch ist die wesentliche Rechtsgrundlage für die Ausgestaltung der kommunalen Planungshoheit in Deutschland. In den Rathäusern arbeiten viele tausend Menschen mit dem Baugesetzbuch. Es ist auch eines der wichtigsten Gesetze, das fast alle ehrenamtlichen Gemeinde- und Stadträte studieren, wenn sie in ihren kommunalen Gremien über Bauvorhaben befinden. Es ist daher gerechtfertigt, eine Kontinuität dieser Regelungen an sich und in ihrer Weiterentwicklung möglichst unabhängig von aktuellen bundespolitischen Mehrheitsverhältnissen anzustreben. Seit Jahren versucht man daher, Änderungen im Baugesetzbuch mit möglichst großer Zustimmung aller Fraktionen im Deutschen Bundestag zu beschließen.

 

Bild:Hugo-Berties@fotolia.com

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