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Schneeräumpflicht ist bei Hausbesitzern oft nicht bekannt

Allgemein

Das Schneetreiben in Deutschland sorgte in den letzten Tagen für glatte Straßen und verschneite Gehwege. Zum Leidwesen der Passanten blieben viele Bürgersteige und Wege vor den Häusern so, wie sie die Natur hinterlassen hatte – unberäumt und zum Teil spiegelglatt. Das Marktforschungsunternehmen UMA befragte über 11.000 Deutsche Mieter und Hauseigentümer im Auftrag des Immobilienportals myimmo.de. Das Ergebnis der bundesweiten Umfrage zeigt, dass sich nicht alle Deutschen mit der Schneeräum- und Winterdienstpflicht vor der eigenen Haustür auskennen.

Bei Eis und Schnee müssen Hausbesitzer für freie Wege sorgen.

Bei Eis und Schnee müssen Hausbesitzer für freie Wege sorgen.

Das niederschlagende Ergebnis: Allein fast 37 Prozent der Hauseigentümer wissen nicht, dass sie selbst für freie und sichere Gehwege sorgen müssen. Das heißt im Klartext, sie verstoßen gegen die Verkehrssicherungspflicht. Je nach Gemeindeordnung müssen sie – Ausnahmen bilden nur speziell im Mietvertrag festgelegte Klauseln – die Gehwege oder Bürgersteige zwischen 7 und 20 Uhr an Werktagen und 8 bis 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen mindestens zu ¾ des Weges von Schnee und Eis freihalten und streuen. Das heißt: Es genügt nicht, nur einen schmalen Trampelpfad zu räumen.

Wiederum 35 Prozent aller Befragten gehen davon aus, dass generell der Mieter Schneeschieber und Besen in die Hand nehmen muss. Etwas mehr als drei Prozent nehmen an, dass das Schneeschieben und gegebenenfalls auch das Salz streuen Aufgabe der Kommune sei. Fast vier Prozent wussten gar nicht, wer den Winterdienst übernimmt.

Schaut man sich die Umfragezahlen in den Bundesländern an, so schneidet das urbane Berlin am besten ab. Fast 81 Prozent der Berliner Befragten wussten, dass normalerweise der Vermieter für die Schneeräumung zuständig ist. Ob diese den Schnee auch rechtzeitig räumen, bleibt deren Geheimnis. Ganz anders in Nordrhein-Westfalen. Hier gehen fast 50 Prozent aller Befragten davon aus, dass die Mieter in der Pflicht sind. Die Vermieter wird es freuen. Ähnlich mau sieht es auch im „Ländle“ aus. In Baden-Württemberg kennen sich auch fast 45 Prozent der Befragten nicht mit den Schneeräum-Pflichten aus.

 

Bild:Jens-Olaf@flickr.com

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