Musiker, Sänger und andere ausübende Künstler erhalten einen längeren Urheberschutz auf ihre Werke. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verlängerung der Schutzdauer für die Rechte an Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre.
Außerdem sollen die Künstler an Zusatzeinnahmen von Plattenfirmen beteiligt werden. Bei Musikwerken mit Text soll die Schutzfrist von 70 Jahren nicht mehr getrennt für Komponist und Textdichter gelten, sondern solange einer der beiden Urheber noch am Leben ist. Mit der Reform des Urheberrechtsgesetzes wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.