Erst im Mai dieses Jahres wurde nach Vorstoß des Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) das Terminservicegesetz verabschiedet, welches die wöchentlich angebotenen Sprechstunden einer jeden Arztpraxis von mindestens 20 auf 25 Stunden ausweitete – mit offenbar begrenztem Erfolg. Der bundesweite Verband der gesetzlichen Krankenversicherungen hat nun weitere Forderungen aufgestellt.
Dahingehend äußerte sich Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Problematisch sei weiterhin, dass es vielerorts Zeiten gebe, in denen fast alle Praxen geschlossen sind, so zum Beispiel die Nachmittage des Mittwochs und Freitags. Sie fordert daher eine „Bedürfnis- und Bedarfs-orientiertere“ Ausgestaltung von ärztlichen Leistungen, wie etwa der Öffnungszeiten.
Ferner sei im Zeitalter der Onlinekommunikation eine Gleichstellung der Videosprechstunde – gerade für den ländlichen Raum – unabdingbar. Den Patienten könnten so lange Wege nach Möglichkeit erspart bleiben. Der gesundheitspolitische Sprecher der Christdemokraten im Niedersächsischen Landtag Volker Meyer bekräftigte dies; eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten würde Arbeitnehmern zugutekommen und gleichzeitig andere Einrichtungen wie etwa Notaufnahmen entlasten.