Auf Initiative der baden-württembergischen Landesregierung wollen die Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein mit einer gemeinsamen Bundesratsentschließung die Diskussion um das neue Wertstoffgesetz ankurbeln.
„Wir brauchen ein Gesetz, das anders als die bisherige Verpackungsverordnung nicht nur Verpackungen, sondern auch stoffgleiche Nichtverpackungen in den Verwertungskreislauf einschließt“, sagte der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller.
Das seien zum Beispiel Kinderspielzeug, Küchengerätschaften wie Töpfe und Bratpfannen oder Plastikschüsseln. „Die möglichst lückenlose Erfassung ist die Voraussetzung für bessere Verwertungsquoten. Das Wertstoffgesetz muss regeln, wer dafür künftig zuständig sein soll.“ Zentrale Forderung der drei Länder ist die Übertragung der Organisationsverantwortung für die Sammlung von Wertstoffen auf die Kommunen. Sortierung und Verwertung der Wertstoffe sollen dann in bundesweit rund 500 definierten Gebieten über eine neue zentrale Stelle ausgeschrieben und vergeben werden. Dieser Forderung haben sich die für Kreislaufwirtschaft zuständigen Ministerinnen und Minister aus sieben weiteren Bundesländern angeschlossen.
Außerdem müsse das neue Wertstoffgesetz Regelungen zur finanziellen Beteiligung der Hersteller für Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen enthalten. Die Lizenzierung werde ebenfalls über die zu gründende zentrale Stelle vorgenommen, die Lizenzentgelte müssten dann unter strengeren ökologischen Gesichtspunkten als bisher festgelegt werden.
Untersteller zeigte sich zuversichtlich, dass es gelinge, im Bundesrat eine grundsätzliche Zustimmung für ein Wertstoffgesetz zu erhalten, wie es Baden-Württemberg maßgeblich skizziert hat: „Ich halte es für notwendig, dass ein neues Gesetz wettbewerblich angelegt ist und sowohl die kommunalen als auch die privaten abfallwirtschaftlichen Kompetenzen und Interessen berücksichtigt. Wenn das gelingt – und es kann gelingen – dann wird das Gesetz einen effizienten, ökologischen und verbraucherfreundlichen Umgang mit unseren Wertstoffen ermöglichen.“
Hier finden Sie weitere Informationen:
Kompromissmodell (Eckpunkte) eines Wertstoffgesetzes der für Kreislaufwirtschaft zuständigen Ressorts der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hessen Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen vom 11. März 2015
Rechtsgutachten: Rechtliche Möglichkeiten der kommunalen Organisationsverantwortung für eine gemeinsame Erfassung von Wertstoffen
Lesen Sie dazu auch den Beschluss der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands