In dem Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar ist die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.
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CDU fordert Abschaffung der Stichwahl in NRW
Nach Beschlussempfehlung des Landesparteitags der CDU NRW im Juni diesen Jahres nimmt die geplante Änderung des dortigen Kommunalwahlgesetzes immer mehr Gestalt an. Konkret geht es darum, die durch die rot-grüne Landesregierung 2011 wieder eingeführte Stichwahl für kommunale Hauptverwaltungsbeamte, also (Ober)-Bürgermeister und Landräte, wieder abzuschaffen.