Die kreisangehörigen Gemeinden in Sachsen-Amhalt habe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt eingereicht. Am 12. April wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Sache verhandeln. Konkret richtet sich die Beschwerde gegen ein Landesgesetz, durch das den Gemeinden eine bisherige Zuständigkeit im Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts entzogen worden ist.
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Von Eremiten, Braunen Langohren und Geburtshelferkröten
Wussten Sie, dass der Eremit in Sachsen-Anhaltstark gefährdet ist und deswegen unter Schutz steht, dass ca. 11 Prozent der Landesfläche Sachsen-Anhalts Natura 2000-Schutzgebiete sind oder dass das längste Schutzgebiet im Land eine Ausdehnung von stolzen 670 Kilometern aufweist?
Neue Richtlinie in Sachsen entlastet Kommunen
Das sächsische Kabinett hat die überarbeitete Richtlinie „Kommunaler Straßen- und Brückenbau“ (RL KStB) beschlossen. Die Richtlinie ist Fördergrundlage für den Ausbau und die Verbesserung des kommunalen Straßennetzes sowie kommunaler Brücken. Es hatte sichgezeigt, dass erhebliche Mehrinvestitionen notwendig sind, um die kommunalen Straßen, Radwege und Ingenieurbauwerke wirtschaftlich zu erhalten und bedarfsgerecht auszubauen. Eine Neuregulierung des Förderverfahrens, der Fördergegenstände und der Fördersätze war zwingend erforderlich.
Sachsen-Anhalt: Kinderförderungsgesetz muss nachgebessert werden
Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat die 2013 beschlossenen Änderungen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG 2013) im Wesentlichen als verfassungsgemäß bestätigt. Die Übertragung der Verantwortung für den Kinderbetreuungsanspruch auf die Landkreise stellt keinen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden dar. Die kommunale Verfassungsbeschwerde von insgesamt 63 Städten und Gemeinden des Landes hatte allerdings teilweise Erfolg, da sie sich auch gegen einzelne Finanzierungsregelungen richtete.
„Fifty-Fifty Taxi“ in Sachsen-Anhalt hat sich bewährt
Sachsen-Anhalts Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, der Geschäftsführende Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, Dr. Michael Ermrich, und Ralf Dralle, Vorstand der AOK Sachsen-Anhalt, haben die Fortführung der Verkehrssicherheitsaktion „Fifty-Fifty-Taxi“ vereinbart und mit Vertretern der Taxigenossenschaften die Kooperationsvereinbarung für das Jahr 2015 unterzeichnet.
Neue Integrationsrichtlinie in Kraft
In Sachsen-Anhalt ist gestern die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund“, kurz Integrationsrichtlinie, in Kraft getreten, die die Richtlinie aus dem Jahr 2009 ersetzt. Zukünftig können auch Integrationsprojekte gefördert werden, die sich nicht ausschließlich an Zuwanderer mit einem verfestigten Aufenthaltsrecht richten, sondern darüber hinaus auch Asylbewerber und geduldete Ausländer einbeziehen.
Neues Kommunalgesetz für Sachsen-Anhalt
Auf kommunaler Ebene sollen sich die Sachsen-Anhalter künftig leichter beteiligen können.
Sachsen Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hat den Kommunen vor einem Jahr gesagt, was er vorhat. Dann hat er Vorschläge eingesammelt, sie strukturiert und nun öffentlich vorgestellt.