Für die Verlängerung von Konzessionsverträgen ist die kommunale Gebietskörperschaft zuständig, in deren Gebiet das Versorgungsnetz liegt. Dies betrifft Städte, Gemeinden oder Kreise, die über die Konzession für die Versorgung von Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme entscheiden. Die Konzessionsverträge regeln das Recht eines Versorgungsunternehmens, öffentliche Wege für den Betrieb der Netze zu nutzen. Der stellv. Landesgeschäftsführer der KPV/NRW, Gregor Bender, und Maurice Hachenei, Juristischer Referent des KPV-Bildungswerkes e. V. in NRW, klären auf.