Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat die 2013 beschlossenen Änderungen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG 2013) im Wesentlichen als verfassungsgemäß bestätigt. Die Übertragung der Verantwortung für den Kinderbetreuungsanspruch auf die Landkreise stellt keinen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden dar. Die kommunale Verfassungsbeschwerde von insgesamt 63 Städten und Gemeinden des Landes hatte allerdings teilweise Erfolg, da sie sich auch gegen einzelne Finanzierungsregelungen richtete.