Kommunen werden von DDR-Altschulden aus dem Wohnungsbau entlastet

Kommunen werden von DDR-Altschulden aus dem Wohnungsbau entlastet

Aufgrund Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit Stand 31. Dezember 2017 beliefen sich diese Wohnungsbaualtschulden der...