Die kreisangehörigen Gemeinden in Sachsen-Amhalt habe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt eingereicht. Am 12. April wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Sache verhandeln. Konkret richtet sich die Beschwerde gegen ein Landesgesetz, durch das den Gemeinden eine bisherige Zuständigkeit im Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts entzogen worden ist.
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Betreuungsgeld: Wer nimmt es in Anspruch?
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat einen Datenreport erstellt, der Aufschluss über die Hintergründe für den Bezug des Betreuungsgeldes gibt: An die 60 Prozent der Leistungsbezieher gaben an, sich parallel um einen Platz für ihr Kleinkind beworben zu haben. Auf der anderen Seite sind 40 Prozent der Eltern in Deutschland grundsätzlich der Überzeugung, Kinder in den ersten Lebensjahren sollten allein in der Familie groß werden. Das Betreuungsgeld ist für diese Entscheidung nicht ausschlaggebend.
Sachsen-Anhalt: Kinderförderungsgesetz muss nachgebessert werden
Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat die 2013 beschlossenen Änderungen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG 2013) im Wesentlichen als verfassungsgemäß bestätigt. Die Übertragung der Verantwortung für den Kinderbetreuungsanspruch auf die Landkreise stellt keinen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden dar. Die kommunale Verfassungsbeschwerde von insgesamt 63 Städten und Gemeinden des Landes hatte allerdings teilweise Erfolg, da sie sich auch gegen einzelne Finanzierungsregelungen richtete.