Die Bundesregierung will auch im Gebäudesektor den Klimaschutz verstärken. Ab dem 1. Januar 2024 sollen neue Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden. Das geht aus einem aktuellen Gesetzentwurf hervor. Der Einbau von Heizungsanlagen, die ausschließlich mit Erdgas- und Öl betrieben werden, soll demnach nicht mehr erlaubt sein. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) befürchtet eine ungewollte Vollbremsung beim Klimaschutz für Bestandsgebäude und sieht erheblichen Verbesserungsbedarf im Gesetzentwurf.
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Damit die Wärmewende die Kurve kriegt
Die verpflichtende kommunale Wärmeplanung ist unabdingbar, um die Wärmewende und damit die Energiewende im Gebäudesektor voranzubringen, findet Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU), in dem die Stadtwerke vertreten sind.
Nach der Flut: Was jetzt passieren muss
Der Deutsche Bundestag beriet in seiner Sondersitzung am 25. August 2021 in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe 2021. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase: „Die zugesagten Mittel in Höhe von 30 Milliarden Euro sind ein wichtiges Signal für die Kommunen vor Ort. Damit sagen wir […]
Länder müssen sicherstellen, dass Kommunen durch Bundesteilhabegesetz nicht stärker belastet werden
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat sich am 1. Juni 2016 auf eine Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verständigt und klare Zusagen gegenüber den Kommunen getroffen. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands und Kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing MdB: