Der Deutsche Landkreistag hat die Urteile des Bundessozialgerichts zum Sozialleistungsbezug von EU-Bürgern kritisiert. Zwar habe das Gericht den Leistungsausschluss für bestimmte Zuwanderer aus der EU in Bezug auf das SGB II (Hartz IV) bestätigt, dann allerdings auf die Sozialhilfe verwiesen.