„Die Kommunen leiden trotz der vielfältigen Unterstützungsleistungen insbesondere des Bundes nach wie vor unter struktureller Unterfinanzierung. Dagegen müssen wir schleunigst etwas Grundlegendes unternehmen“, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke. „Wir halten es für grundlegend falsch, die Kommunen als ewige Bittsteller abzustempeln und dies nun auch noch im Grundgesetz festzuschreiben.
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Ein gutes neues Jahr!
Auch im neuen Jahr wird das Thema der Integration von Flüchtlingen in den Städten, Gemeinden und Kreisen wichtig bleiben. Inzwischen gibt es aber auch schon verwertbare Erfahrungen in den für die Integration wichtigen Handlungsfeldern Wohnen, Sprache, Arbeit und Ausbildung, Schule und Bildung, Ehrenamt sowie gesellschaftliches Zusammenleben.
Drittes Pflegestärkungsgesetz passiert den Bundestag
Der Deutsche Landkreistag hat auf die heutige Verabschiedung des Dritten Pflegestärkungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag enttäuscht reagiert. So werde das Gesetz den Erwartungen nicht nur der Landkreise, sondern der gesamten Fachöffentlichkeit nach einer stärkeren kommunalen Rolle bei der Organisation von Beratungs-, Pflege- und Betreuungsangeboten vor Ort nicht gerecht.
Landkreistag hält Kita-Urteil des BGH für bedenklich
Der Deutsche Landkreistag hält das gestern getroffene Urteil des Bundesgerichtshofs für bedenklich, mit dem das Gericht Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze für möglich erachtet.
Deutsche Landkreise bauen Zusammenarbeit mit Personaldienstleister weiter aus
Der Deutsche Landkreistag und Vivento haben einen Rahmenvertrag zur Personalunterstützung für die Landkreise über den Weg der Abordnung und Versetzung für Beamte sowie der Unterstützung durch Angestellte unterzeichnet und bauen damit ihre Zusammenarbeit weiter aus.
Landkreistag kritisiert Urteile zur Sozialhilfe
Der Deutsche Landkreistag hat die Urteile des Bundessozialgerichts zum Sozialleistungsbezug von EU-Bürgern kritisiert. Zwar habe das Gericht den Leistungsausschluss für bestimmte Zuwanderer aus der EU in Bezug auf das SGB II (Hartz IV) bestätigt, dann allerdings auf die Sozialhilfe verwiesen.
Deutscher Landkreistag: Änderung des Asylgrundrechts darf kein Tabu sein
Aus Anlass der heutigen Beratungen im Deutschen Bundestag zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz hat der Deutsche Landkreistag weitere Maßnahmen gefordert. Präsident Landrat Reinhard Sager und Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke legten dazu einen Diskussionsbeitrag vor, der u. a. den Vorschlag enthält, das Asylgrundrecht zu ändern.