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DStGB: Erwartungen an die neue Bundesregierung

Allgemein, Finanzen, Integration, Strukturpolitik

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat seine Erwartungen an die Bundespolitik in der kommenden Legislaturperiode skizziert und vor nicht finanzierbaren Wahlversprechen gewarnt. Notwendig sei vielmehr eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen, damit diese ihren Aufgaben auch gerecht werden können. Außerdem sei es notwendig, Reformen einzuleiten, um den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auch in Zukunft zu erhalten.

Für die kommende Legislaturperiode hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund einen Katalog von Erwartungen an die Bundespolitik verabschiedet. Er konzentriert sich auf die zentralen Punkte Flüchtlingspolitik, Innere Sicherheit, Sozialstaat, Finanzausstattung der Kommunen und den ländlichen Raum. Die Stärkung der Investitionskraft der Kommunen, die Digitalisierung sowie die Verkehrs- und Energiepolitik für Städte und Gemeinden sind ebenfalls von zentraler Bedeutung.

Besonders die Integration der nach Deutschland geflüchteten Menschen mit Bleiberecht bleibe für die Kommunen eine Herkulesaufgabe. Hier sei der Bund gefordert, die Mittel für die Integration auch über das Jahr 2018 hinaus zur Verfügung zu stellen und die Länder müssten eine direkte Verteilung auf alle kommunalen Ebenen (Kreise, Städte und Gemeinden) vornehmen. Integrationsarbeit sei vielfältig und nur ein flexibler Mitteleinsatz ermögliche passgenaue Lösungen.

Um die Akzeptanz für die Flüchtlinge bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu gefährden sei es gleichzeitig notwendig, für eine Rückkehr der abgelehnten Asylbewerber in ihre Heimatländer zu sorgen. Gerade sogenannte „Gefährder“ oder straffällig gewordene abgelehnte Asylbewerber müssten schnell und konsequent zurückgeführt werden. Sie gehörten nicht in eine Kommune oder eine Flüchtlingsunterkunft, sondern müssen in zentralen Einrichtungen des Bundes und der Länder untergebracht werden. Wir brauchen ein koordiniertes und wirksames Rückführmanagement in der Verantwortung von Bund und Ländern“, so Landsberg.

Der DStGB warnt davor, mit Diskussionen über neue Rechtsansprüche, wie etwa auf Ganztagesbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter, Erwartungen zu wecken, die derzeit nicht erfüllbar seien. Ein Rechtsanspruch schaffe weder neue Pädagogen noch neue Räumlichkeiten für eine Betreuung. Der sukzessive Ausbau der Kinderbetreuung sei vielmehr eine Aufgabe, die von Bund und Ländern unter Einbeziehung der Kommunen angegangen werden müsse, ohne in politischen Aktionismus zu verfallen. So hätten die Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahren immense Anstrengungen unternommen, um den Rechtsanspruch auf Kleinkinderbetreuung umzusetzen. Dennoch fehlten vereinzelt immer noch Plätze und vor allem qualifizierte pädagogische Fachkräfte für die Kitas. In der Politik sei es gut, sich ambitionierte Ziele zu setzen. Es helfe aber nicht weiter, Dinge in Aussicht zu stellen, die auf absehbare Zeit nicht umsetzbar sind. Zu unterscheiden sei vielmehr, was wünschenswert wäre und was machbar sein.

Mit Blick auf die kommende Legislaturperiode gelte es, Reformen anzugehen und auch finanziellen Raum für Innovationen zu schaffen. Dies gelte vor allem mit Blick auf die immer schneller voranschreitende Digitalisierung aller Bereiche des täglichen Lebens. Der DStGB plädiere für mehr Mut, Innovationsbereitschaft und Tatendrang. Die digitale Transformation sei eine immense Chance, gerade für die Kommunen in den ländlichen Regionen. Deren Gestaltung dürfe keineswegs allein global agierenden Unternehmen überlassen werden. Es gelte vielmehr, einen Digitalkapitalismus zu verhindern und die Kommunen als bürgernächste Ebene zu stärken. Dazu fordert der DStGB ein Digitalgesetzbuch mit politischen Leitlinien und eine leistungsstarke flächendeckende Breitbandversorgung auf Glasfaserbasis.

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