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Flüchtlingskosten: Bund beteiligte sich 2016 mit 9,3 Milliarden Euro

Allgemein, Soziales

Ein aktueller Bericht der Bundesregierung erläutert die Bundeshilfen für die Flüchtlingsversorgung. Danach hat der Bund sich 2016 mit insgesamt rund 9,3 Milliarden Euro an entsprechenden Ausgaben von Ländern und Kommunen beteiligt. Bei den Bundeshilfen für die Länder handelt es sich um eine Unterstützung des Bundes für Länderaufgaben.

Darüber hinaus hat der Bund 2016 weitere Ausgaben von über 11 Milliarden Euro getragen, an denen sich die Länder nicht beteiligen. Dabei handelt es sich insbesondere um Maßnahmen zur Bekämpfung der Fluchtursachen.

Am 24. September 2015 hatten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine Vereinbarung getroffen, die die Entlastung der Länder und Kommunen ab 2016 durch folgende Maßnahmen vorsah:

  • Der Bund beteiligt sich an den Länderausgaben für Asylsuchende – von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Länder erhalten pro abgelehnten Flüchtling eine Pauschale von 670 Euro. Diese Zahlungen summieren sich für 2016 auf 5.502 Millionen Euro.
  • Der Bund stellt den Ländern über ihren Umsatzsteueranteil pro Jahr 350 Millionen Euro als Entlastungspauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung. Sobald die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen rückläufig ist, wird die Leistung überprüft.
  • Um die Kinderbetreuung zu verbessern, erhalten die Länder aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes über ihren Umsatzsteueranteil insgesamt rund 2.000 Millionen Euro. Davon flossen im Jahr 2016 339 Millionen Euro.
  • Die Kompensationsmittel für die Soziale Wohnraumförderung (Entflechtungsmittel) werden für die Jahre 2016 bis 2019 um jeweils 500 Millionen Euro aufgestockt.

 

Am 16. Juni 2016 und 7. Juli 2016 haben sich Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder auf weitere Entlastungen der Länder und Kommunen verständigt:

  • Der Bund zahlt den Ländern in den Jahren 2016 bis 2018 eine Integrationspauschale in Höhe von 2.000 Millionen Euro pro Jahr.
  • Der Bund hebt für die Jahre 2016 bis 2018 seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II an, um die Kommunen für die Unterkunftskosten von Asyl- und Schutzberechtigten zu entlasten. Geplant ist eine Gesamtentlastung von 2.600 Millionen Euro, von denen 2016 400 Millionen Euro geleistet wurden.

 

Im Haushaltsjahr 2016 betrugen die Entlastungen von Ländern und Kommunen durch den Bund damit insgesamt rund 9,3 Milliarden Euro.

 

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