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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Hartz-IV Organisation

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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die derzeitige Hartz-IV Organisation einschließlich der Aufteilung zwischen Optionskommunen und gemeinsamen Einrichtungen von Arbeitsagenturen und Kommunen nicht zu beanstanden sei.

Der Gesetzgeber hatte nach der Neuregelung des Art. 91e GG die Zahl der bestehenden 69 Optionskommunen um weitere bis zu 41 Kommunen erhöht. Die klagenden Landkreise und kreisfreie Stadt waren aufgrund dieser Begrenzung nicht als Optionskommunen zugelassen worden und hatten dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Damit scheiterten sie vor Gericht.
Der DStGB betonte, dass die Frage, wer für die Betreuung der Hartz-IV Empfänger zuständig sei, nicht die wesentliche sei. Die rund 6 Mio. Hartz-IV Empfänger hätten einen Anspruch auf funktionsfähige Jobcenter, dabei sei es ihnen egal, ob sie die Hilfe von kommunalen Jobcentern oder den gemeinsamen Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen erhielten. Sie wollten eine qualitative Betreuung und Hilfe, um möglichst wieder auf eigenen Füßen unabhängig von Hartz-IV zu stehen. Darüber hinaus ist es für den DStGB notwendig, dass der Bund mehr Geld für Personal in den Jobcentern insbesondere für deren Qualifizierung zur Verfügung stellt.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet in diesem Zusammenhang von Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit, aber auch von den Arbeitgebern, die Langzeitarbeitslosigkeit besser zu bekämpfen. Ein Großteil der Langzeitarbeitslosen hat keine oder nur eine geringe Qualifikation, häufig kommen gesundheitliche und persönliche Einschränkungen hinzu. „Eine kurzfristige Chance, eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden, hat dieser Personenkreis in der Regel nicht. Deshalb brauchen wir einen sozialen Arbeitsmarkt, in dem der Bund die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen finanziell fördert. Denn es ist für alle Beteiligten besser, Arbeit zu finanzieren als Arbeitslosigkeit zu verwalten“, sagte dasGeschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg. Auch die Rahmenbedingungen für sogenannte Integrationsbetriebe, die sich verpflichten Langzeitarbeitslose zu beschäftigen, müssen verbessert werden. Dazu gehört z.B. eine längerfristige Förderung, um die Brücke in den ersten Arbeitsmarkt zu schlagen.

Außerdem muss verhindert werden, dass durch junge Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss die Zahl der Langzeitarbeitslosen immer wieder „von unten nachwächst“. Deswegen fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund, die sogenannten „Arbeitsbündnisse für Jugend und Beruf“ zu stärken. Hier arbeiten Jobcenter und Kommunen zusammen, um berufliche Perspektiven und eine Nachqualifizierung zu ermöglichen.

Im Übrigen spricht sich der DStGB für eine deutliche Entbürokratisierung des Leistungssystems im Hartz-IV-Bezug aus. „Wir wollen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Zeit für die Betreuung der Erwerbslosen haben, damit das Fördern im Rahmen des Grundsatzes von „Fordern und Fördern“ nicht zu kurz kommt“, so Dr. Landsberg abschließend.

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