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Kaum Kita-Klagen in den Kommunen

Kinderbetreuung

Seit Anfang August besteht nun der Rechtsanspruch für einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Die Kommunen haben hart gearbeitet, um die benötigten Plätze zu schaffen. Kritiker befürchteten eine wahre Klageflut, doch die bleibt aus.

spielendes_kindDer Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Dr. Gerd Landsberg, sagte auf Nachfrage der Bild-Zeitung: „Ich schätze, es gibt bundesweit bisher nicht mehr als 50 Klagen.“ Die befürchtete Klagewelle bleibt aus.
Gleichzeitig betonte Landsberg, dass der Ausbau der Betreuungsplätze auch künftig weiter fortgesetzt werden müsse. Der Wunsch von Eltern, ihre Kinder schon früh betreuen zu lassen, werde weiter zunehmen, so Landsberg.

 

Hintergrund

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren ist seit dem 1. August in Kraft. Es wurde ein Bedarf von etwa 780.000 Plätzen veranschlagt. Dieser wurde laut Bundesfamilienministerium sogar noch übertroffen. Der Bund hat rund 5,4 Milliarden Euro in die Hand genommen, um Ländern und Kommunen bei der Schaffung von zusätzlichen Plätzen in Kitas und in der Kindertagespflege zu helfen und deren Betrieb zu finanzieren. Ab 2015 unterstützt der Bund zudem den dauerhaften Betrieb der neu geschaffenen Kitaplätze mit jährlich 845 Millionen Euro.