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Debatte um Bildungsausgaben

Finanzen

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Ressortchef Dorgerloh, fordert aktuell eine Grundgesetzänderung, damit sich der Bund verstärkt an den Bildungsausgaben der Länder beteiligen kann. Auch der Deutsche Städtetag fordert mehr Kooperation zwischen Bund und Ländern. Dem widerspricht der Deutsche Landkreistag entschieden.

schulkinder schild

Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern ist im Grundgesetz festgeschrieben.

Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke kommentierte: „Wer A sagt, muss auch B sagen. Man kann sich nicht einerseits zu föderalen Strukturen bekennen, dann aber gleichzeitig bei der Bildung als fast einzig verbliebenem Gestaltungsbereich der Landespolitik die Zügel aus der Hand geben. Das passt einfach nicht zusammen. Die Länder sollten ihre Hoffnungen nicht auf finanzpolitische Luftschlösser setzen.

Die Auseinandersetzungen um die jüngst beschlossene zusätzliche finanzielle Unterstützung der Länder beim Krippenausbau oder die Integration von Langzeitarbeitslosen durch die Optionskommunen zeigen, dass sich der Bund niemals bereitfinden wird, mehr Mittel für den Bildungsbereich zur Verfügung zu stellen, wenn ihm nicht gleichzeitig auch entsprechende Gestaltungs- und Kontrollmöglichkeiten eingeräumt werden“.

Die Länder würden damit in einem der letzten Bereiche, in dem sie bislang noch das Sagen hätten, die Zügel aus der Hand geben. „Damit wird die Axt an eine der wenigen noch lebendigen Wurzeln des Föderalismus gelegt. Das kann nicht im Interesse der Länder liegen. Ihr Ziel sollte es vielmehr sein, den verfassungsrechtlich und politisch einzig richtigen Weg zu beschreiten, nämlich zu versuchen, eine dauerhaft aufgabenadäquate Finanzausstattung durch Neuverteilung der Umsatzsteuermittel zu erreichen“, machte Henneke abschließend deutlich.

Der Deutsche Städtetag hingegen argumentiert für eine Aufhebung des Kooperationsverbots. Städtetagspräsident Christian Ude (SPD) sprach sich am Dienstag in Berlin dafür aus, das «Kooperationsverbot» im Grundgesetz zu ändern. «Es ist an der Zeit, den Empfehlungen von vielen Kultusministern und Bildungsexperten zu folgen», so der Münchner Oberbürgermeister, «damit sich der Bund an bestimmten Bildungsausgaben in Ländern und Kommunen beteiligen kann». Als Beispiele nannte er den Ausbau der Kinderbetreuung und der Ganztagsschulen.
Die Zusammenarbeit solle im Sinne eines «kooperativen Föderalismus» weiterentwickelt werden, so Ude. Die mit der Föderalismusreform vorgenommene Entflechtung der Zuständigkeiten habe sich im Bildungsbereich nicht bewährt.

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