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Finanzprivileg für Magdeburg und Halle „unvereinbar“

Finanzen

Schon seit Jahren riefen es die Lokalpolitiker aus Dessau-Roßlau. Sie würden gegenüber Magdeburg und Halle finanziell benachteiligt. Jetzt hat ihnen der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Winfried Schubert, das bestätigt. Alle drei Städte haben den Status und die Aufgaben einer Kreisfreien Stadt, daher war es für viele Menschen nicht nachvollziehbar, warum eine finanzielle Ungleichbehandlung Dessau-Roßlaus zu Gunsten von Halle und Magdeburg im Finanzausgleichgesetz des Landes legitimiert wurde.

 

Kommen konnte es zu dieser Ungleichbehandlung der Städte, weil das Land eine frei gewählte Grenze der Einwohnerzahl festsetzte, die bestimmte wer angeblich mehr Geld benötigt um sich angemessen um die Belange seiner Bürger zu kümmern. Infrastruktur und Kultur seien dafür die Kostenfaktoren. Dessau-Roßlau hat 86.000 Einwohner und liegt damit deutlich unter der gewählten Grenze von 150.000 Einwohnern, die einem den Zugang zu mehr liquiden Mitteln gestattet.

Die Verfassungsrichter nannten diesen Zustand als „unvereinbar“ und bezeichneten die zu Grunde liegenden Überlegungen für diese Berechnung als veraltet und bis heute umstritten. Weiter trug das Gericht dem Gesetzgeber auf, bis spätestens 2013 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.

Der Finanzminister des Landes, Bullerjahn, muss mit diesem Urteil keine Nachzahlungen an Dessau-Roßlau tätigen. Klar ist aber auch, dass nun Dessau-Roßlau etwa 6 Mio. Euro mehr vom Land erwarten kann. Im Gegenzug müssen Halle und Magdeburg wohl jeweils auf 3 Mio. Euro verzichten, denn mehr Geld wird es vom Land Sachsen-Anhalt für die Städte anscheinend nicht geben. Für die Finanzdezernentin Sabrina Nußbeck aus Dessau-Roßlau hat sich die jahrelange Anstrengung gelohnt. Das Urteil des Landesverfassungsgerichts ist gerechter als die bisherige Rechtsprechung, auch wenn es für die einen finanzielle Einbußen bedeutet.

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